Wie der Bundesrat in seinem Bericht aus dem Jahr 2013 betonte, sind die bestehenden Instrumente für Massenschäden ungeeignet. Sie befreien Einzelpersonen nicht von der finanziellen und persönlichen Last, die mit einem Verfahren verbunden sind. Ausserdem können Verbände keine Entschädigung für die Geschädigten verlangen, und das Klagerecht des Staatssekretariats für Wirtschaft erwies sich in Fällen von unlauterem Wettbewerb als sehr beschränkt.
Diese Lücke zeigte sich besonders bei der Insolvenz der Lehman Brothers bzw. beim Dieselskandal – zwei Fälle, bei denen die FRC sich etwas einfallen lassen musste. Seite über den VW-Skandal (auf Französisch).
In einer globalisierten Wirtschaft, in der die Handlungen eines Unternehmens Tausende von Menschen gleichermassen betreffen können, ist ein Mechanismus zur kollektiven Verteidigung unerlässlich.
Ein kollektiver Rechtsschutz ermöglicht:
Derzeit verfügen 19 europäische Länder über einen Mechanismus, der es den Menschen ermöglicht, ihre Rechte gemeinsam auszuüben. Darüber hinaus werden bis 2023 alle Konsumenten in den 27 Mitgliedstaaten ihre Rechte kollektiv durchsetzen können, gemäss der Richtlinie (EU) 2020/1828.
Gegen ein schweizerisches Unternehmen ergangene Entscheidungen werden laut Lugano-Übereinkommen im Inland anerkannt. Es wäre ungerecht, wenn die Schweizer:innen im eigenen Land weniger Rechte hätten als die Einwohner:innen ihrer Nachbarländer.
Die Frage des kollektiven Rechsschutz lautet nicht mehr: «Brauchen wir diesen Mechanismus in der Schweiz» sondern: «Welches Modell setzen wir um»