Was ist der kollektive Rechtsschutz?

Es handelt sich um ein Rechtsinstrument, der es Einzelpersonen, die denselben Schaden erleiden, ermöglicht, gemeinsam zu handeln, um ihre Rechte durchzusetzen.

Derzeit verfügen 19 europäische Länder über einen Mechanismus, der es den Menschen ermöglicht, ihre Rechte kollektiv durchzusetzen. Den Schweizer:innen steht kein solches Verteidigungsinstrument zur Verfügung. Bis 2023 werden gemäss der Richtlinie (EU) 2020/1828 alle Konsument:innen der 27 Mitgliedstaaten Zugang zu diesem Schutz haben.

Der konkrete Fall des VW-Dieselskandals: 175'000 betroffene Fahrzeuge in der Schweiz. Mehrere Tausend Personen entschädigt, in Europa und weltweit. Nicht aber die Schweizer...

Die Werkzeuge, die dem Schweizer Konsument:innen zur Verfügung stehen, sind eher Basteleien und liefern keine Ergebnisse. Im VW-Fall sind mehrere verschiedene Anläufe unternommen worden, die entweder gescheitert sind oder sieben Jahre später immer noch andauern. Lesen Sie unsere Seite über den VW-Skandal (auf Französisch).

Den Rechtsweg zu beschreiten erfordert heutzutage einen enormen finanziellen bzw. persönlichen Aufwand für eine Einzelperson. Daher verzichten die meisten Menschen auf die Durchsetzung ihres Rechts.

Und die Verantwortlichen müssen währenddessen keine Rechenschaft ablegen.

Im Dezember 2021 veröffentlichte der Bundesrat seinen Gesetzesentwurf und im Mai 2022 begann die parlamentarische Arbeit.

Das Projekt wird von einigen Vertretern der Schweizer Wirtschaft heftig bekämpft; sie begnügen sich damit, ein gefährliches System nach US-amerikanischer Art zu sehen, schädlich für Unternehmen. Diese Angst ist unbegründet, aus folgenden zwei Hauptgründen:

Erstens will niemand eine class action nach amerikanischem Vorbild; der Entwurf des Bundesrats distanziert sich im Übrigen deutlich davon und legt die Linien für einen schweizerischen kollektiven Rechtsschutz fest.

Zweitens werden KMU von diesem Instrument ebenso profitieren wie Einzelpersonen, denn auch sie werden sich zusammenschliessen können, um ihre Rechte geltend zu machen, z. B. angesichts einer Kartellabsprache oder gegenüber Betrügern, die ehrliche Unternehmen benachteiligen.

Es wird selbstverständlich Sache des Parlaments sein, ein effizientes und wirksames Schweizer System zu entwickeln und dabei insbesondere darauf zu achten, dass die Verfahrenskosten nicht zu einem Bollwerk werden.

Gegen den kollektiven Rechtsschutz zu sein, bedeutet einfach, sich dem Zugang zum Recht für alle zu widersetzen

Wie geht es weiter?

Schon immer an vorderster Front für einen Zugang zur Justiz für alle kämpft die FRC – Fédération romande des consommateurs (Westschweizer Konsumentenschutzverband) für die Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes in der Schweiz (siehe Chronologie) und wird den Arbeitsablauf aufmerksam verfolgen. Unser Verband beabsichtigt:  
  • Die Sensibilisierungsarbeit für die Notwendigkeit eines kollektiven Rechtsschutzes in unserem Land fortzusetzen 
  • An der Diskussion teilzunehmen 
  • Ungerechtfertigte Ängste abzubauen, die von gewissen Wirtschaftskreisen genährt werden, und dies anhand konkreter Beispiele aus Erfahrungen europäischen Länder 
  • Gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, die sich an den Gegebenheiten unseres Landes orientiert.